Wie können wir helfen?

Datenschutz

DSGVO, Details & Hinweischild

Datenschutz bei der Nutzung der BAU.CAMERA

 

Aufnahmeprinzip

Die BAU.CAMERA erstellt in der Regel nur Übersichtsaufnahmen. Die Kombination aus großem Aufnahmeabstand und geeigneter Brennweite sorgt dafür, dass keine identifizierbaren Merkmale wie Gesichter oder Kfz-Kennzeichen erkennbar sind. Damit wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt – personenbezogene Daten werden nicht verarbeitet.

 

Erweiterte Datenschutzfunktionen

Für Baustellen mit näheren Aufnahmebereichen empfehlen wir folgende Ergänzungen:

  • Anonymisierung Personen Alle erkennbaren Personen auf dem Bildmaterial werden automatisch unkenntlich gemacht. Auch Kfz-Kennzeichen werden automatisch verpixelt.
  • Verpixelung fester Bildbereiche Auf Wunsch können bestimmte Bereiche (z. B. angrenzende Grundstücke) dauerhaft statisch verpixelt werden.
 

Umsetzung der Informationspflicht (DSGVO)

Für die datenschutzkonforme Nutzung der BAU.CAMERA ist ein Hinweisschild auf der Baustelle erforderlich. Dieses besteht aus einem Kamera-Piktogramm und einem vorbereiteten Textblock mit den erforderlichen Angaben gemäß Art. 13 DSGVO.

Ein passendes Muster stellen wir Ihnen als PDF zur Verfügung. Es ist zum Teil bereits vorausgefüllt – bitte ergänzen Sie Ihre eigenen Daten.

Notion image
 

Das Hinweisschild sollte gut sichtbar am Baustelleneingang sowie zusätzlich z. B. im Baucontainer oder am Schwarzen Brett angebracht werden.

Das Blatt muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Daten des Verantwortlichen
  • Daten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden)
  • Zweck der Videoüberwachung und Rechtsgrundlage
  • Berechtigtes Interesse (bei Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
  • Speicherdauer der Aufnahmen
  • Hinweis auf weitere Rechte (z. B. Auskunft, Widerspruch, Beschwerde)
 
💡
Hinweis: Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen ist der Betreiber der BAU.CAMERA (also Sie als Kunde) verantwortlich.
 

Weitere Informationen

Informationen des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen:

 

Der Datenschutz wird in Deutschland durch die Landesdatenschutzbehörden überwacht. Jedes Bundesland kann dabei eigene Vorgaben oder Empfehlungen zur Umsetzung der DSGVO veröffentlichen.

Das vorbereitete Hinweisschild wird in der Praxis bundesweit akzeptiert – sofern es korrekt ausgefüllt und gut sichtbar angebracht ist.

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